Mietbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich
- Zustandekommen des Vertrages
- Zahlung
- Instandhaltung und Haftung
- Schadenersatz
- Rücktritt aus dem Mietvertrag
- Service
- Gerichtsstand
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Markus Rösch und Peter Fritsch GbR – nachstehend Dienstleister genannt mit dem Auftraggeber.
2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden
dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch
innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
1. Die Reservierung des Kassensystemes erfolgt durch bestätigen des Angebotes.
2. Die Kasse(n) können nach Terminvereinbarung 2 Tage vor Mietbeginn beim
Vermieter in Obersasbach oder Wagshurst abgeholt werden, die Rückgabe hat
spätestens am 2.Tag nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer oder nach Absprache
zu erfolgen.
3.Bei verspäteter Rückgabe wird pro Tag 50 % des Tages-Mietpreises
in Rechnung gestellt. Eine Zufuhr und Abholung der Kassensysteme durch den
Vermieter ist nach Vereinbarung gegen Bezahlung möglich. Wird ein vereinbarter
Abhol- oder Rückgabetermin durch den Mieter ohne telefonische Rücksprache
nicht eingehalten, berechnen wir Schadensersatz in Höhe der uns dadurch
entstandenen Kosten.
Der auf der Rechnung genannte Mietpreis gilt als vereinbart und ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Rechnungsbetrag kann per Überweisung beglichen werden.
1. Das Kassensystem wird in betriebsfähigem, technisch und optisch
einwandfreiem Zustand übergeben.
2. Schäden
und Verschleiß aufgrund anormaler, schwerer Betriebsbedingungen an den
Mietgeräten (z.B. Schäden durch Wasser, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung) gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter
hat die Mietgeräte sorgfältig zu behandeln. Die Gefahr des zufälligen
Verlustes, Diebstahls und der Beschädigung der Mietgeräte – aus welchen
Grund auch immer – trägt der Mieter.
3. Die Geräte dürfen nur an einer ordnungsgemäß installierten Schutzkontaktsteckdose angeschlossen werden, welche mit einem Fehlerstromschutzschalter mit einer Auslösestromstärke von 30 mA ausgestattet ist.
4. Der Mieter darf die Geräte nur durch
Mitarbeiter des Dienstleister öffnen oder reparieren lassen. Alle durch Nichtbeachten
dieser Vorschriften entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
5. Der Mieter hat kein Recht die Software zu ändern oder zu kopieren. Sollten wir feststellen das grundlos ohne Absprache mit uns, ein Sicherheitssigel verletzt wurde, werden wir Schadensersatz einfordern.
1. Bei Nichtrückgabe wird Schadenersatz in Höhe von € 2.000,00 pro System, € 150,00 pro Drucker, € 100,00 je Kassenschublade, € 100,00 je Smartphone/Tablet und € 10,00 je Kabel berechnet.
2. Serviceeinsätze, die auf Grund unsachgemäßer Behandlung wie z.B. schlechter Stromversorgung oder beschädigtem Drucker, durch falsch eingelegtes Papier usw. geleistet werden müssen, werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Das Kassensystem muss unter Beachtung der Bedienungsanleitung sowie der Hinweise bei der Übergabe betrieben werden.
3. Bei Störung bzw. Ausfall des Kassensystems übernimmt der Vermieter keine Haftung für Folgeschäden (wie z.B. Umsatzeinbuße) und kann nicht regresspflichtig gemacht werden.
Die Programmierung muss vom Mieter kontrolliert werden. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit.
Der reservierte Termin wird vom Vermieter schriftlich bestätigt. Ein Rücktritt aus dem Mietvertrag ist nur in schriftlicher Form möglich. Bei kurzfristigem Rücktritt - weniger als 7 Tage vor dem bestätigten Termin - werden 50 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Wird ein bestelltes und bestätigtes Kassensystem nicht abgeholt, ist der volle Mietpreis fällig.
Wir bieten während der Mietdauer einen 24-Stunden-Service und sind telefonisch jederzeit erreichbar. Falls Probleme auftreten sollten, setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Eine Reklamation bei Rückgabe des Systems können wir nur akzeptieren, wenn wir vorher informiert wurden.
1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: Achern
Achern, 1. Januar 2016